Bis zu 35 % Ihrer KI-Entwicklungskosten zurück vom Finanzamt.
Mit der steuerlichen Forschungszulage fördert der Staat Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – auch die Entwicklung eigener KI-Lösungen. Unternehmen jeder Größe können sie nutzen, auch rückwirkend und im Verlustfall. Das KI-Zentrum NRW setzt Ihr KI-Vorhaben fachlich um.
- Gemeinkostenpauschale (20 %)
- 54.000 €
- Bemessungsgrundlage
- 324.000 €
- Fördersatz
- 35 %
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Gewähr. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, entscheidet die BSFZ.
- 35 %Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen
- 25 %Fördersatz für große Unternehmen
- 4,2 Mio. €maximale Zulage pro Jahr für KMU (ab 2026)
- seit 2020auch rückwirkend für laufende und abgeschlossene Vorhaben
Was die Forschungszulage ist
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Anders als bei klassischen Förderprogrammen gibt es keinen Wettbewerb um Fördertöpfe und keine Antragsfristen vor Projektbeginn: Wer ein begünstigtes Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben durchführt, hat einen Rechtsanspruch – auch für die Entwicklung von KI-Lösungen.
Für wen sie gilt
- Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche.
- Eigene Vorhaben, Auftragsforschung und Kooperationsprojekte.
- Auch ohne Gewinn: Im Verlustfall wird die Zulage erstattet.
- Kombinierbar mit anderen Programmen, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
Welche Kosten zählen
Aus diesen Kosten ergibt sich die Bemessungsgrundlage – ab 2026 bis zu 12 Mio. € pro Jahr. Darauf wird der Fördersatz angewendet.
-
100 %
Eigenes FuE-Personal
Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden, soweit sie im begünstigten Vorhaben forschen oder entwickeln.
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70 %
Auftragsforschung
Entgelte für FuE, die Sie an Auftragnehmer mit Sitz im EWR vergeben. Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber – also Sie.
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100 %
Wirtschaftsgüter
Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die im Vorhaben eingesetzt werden – seit 28.03.2024.
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+20 %
Gemeinkostenpauschale
Ab 2026 kommt eine Pauschale von 20 % auf Personal, Auftragsforschung und Wertminderung hinzu.
Wann ein KI-Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt
Entscheidend ist nicht das Schlagwort KI, sondern ob es eine technische Ungewissheit gibt, die sich nur durch systematisches Entwickeln und Erproben klären lässt.
Spricht eher dafür
- Ein KI-Modell soll Dokumente, Zeichnungen oder Daten erkennen, für die es keine fertige Lösung gibt.
- Ob die nötige Genauigkeit erreichbar ist, ist zu Beginn offen und wird mit Testfällen geprüft.
- Verfahren werden kombiniert, angepasst oder neu entwickelt – etwa Regeln, OCR und Sprachmodelle.
- Ziele, Hypothesen, Versuche und Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.
Spricht eher dagegen
- Einführung oder Konfiguration einer marktüblichen Standardsoftware.
- Reine Routineanpassungen ohne technisches Risiko.
- Datenpflege, Schulung oder Betrieb einer bereits fertigen Lösung.
Die verbindliche Einordnung trifft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
In vier Schritten zur Zulage
-
01
FuE-Vorhaben beschreiben
Ziel, technische Ungewissheit und Arbeitspakete des KI-Vorhabens werden nachvollziehbar dokumentiert.
Gemeinsam mit uns -
02
Bescheinigung der BSFZ
Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage – jederzeit möglich: vor, während oder nach dem Vorhaben, aber immer vor dem Finanzamt.
Ihr Unternehmen -
03
Antrag beim Finanzamt
Jährlich über ELSTER, bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Kosten entstanden sind.
Sie / Steuerberatung -
04
Zulage erhalten
Verrechnung mit der Ertragsteuer, Senkung der Vorauszahlungen oder Erstattung – auch im Verlustfall.
Finanzamt
Auch für Vorhaben seit 2020
Die Zulage gilt für alle begünstigten Vorhaben seit dem 01.01.2020. Maßgeblich sind die Konditionen des Zeitraums, in dem die Kosten entstanden sind. Personal ist durchgehend zu 100 % förderfähig.
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW – Steuerliche Forschungszulage. Staatliche Beihilfen je Vorhaben und Unternehmen sind einschließlich Zulage auf 15 Mio. € begrenzt.
| ab | Auftragsforschung | Wirtschaftsgüter | Pauschale | BMG max. | Satz KMU / groß | Zulage max. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | 60 % | – | – | 2 Mio. € | 25 % / 25 % | 0,5 / 0,5 Mio. € |
| 01.07.2020 | 60 % | – | – | 4 Mio. € | 25 % / 25 % | 1,0 / 1,0 Mio. € |
| 28.03.2024 | 70 % | 100 % | – | 10 Mio. € | 35 % / 25 % | 3,5 / 2,5 Mio. € |
| 01.01.2026 | 70 % | 100 % | 20 % | 12 Mio. € | 35 % / 25 % | 4,2 / 3,0 Mio. € |
Förder- und Umsetzungskompetenz zusammen
Projektbeschreibung, technische Arbeitspakete und tatsächliche Umsetzung passen zusammen, wenn sie aus einer Hand kommen. Gleichzeitig bleibt die Projektentscheidung sauber getrennt: Ein Workflow wird nicht größer oder komplizierter, nur um besser in die Förderung zu passen.
- Vorhaben strukturierenZiel, technische Ungewissheit und Arbeitspakete gemeinsam herausarbeiten.
- KI-Entwicklung umsetzenAls Auftragnehmer entwickeln wir die Lösung – für Sie zu 70 % förderfähig.
- Dokumentation mitliefernVersuche, Testfälle und Ergebnisse so festhalten, wie die BSFZ sie erwartet.
- Mit Ihrer SteuerberatungZahlen und Unterlagen für den ELSTER-Antrag abgestimmt bereitstellen.
Was wir nicht versprechen
- Keine Förderung allein aufgrund eines KI-Schlagworts.
- Keine Garantie für die Bescheinigung der BSFZ.
- Keine Steuerberatung – die Antragstellung beim Finanzamt liegt bei Ihnen bzw. Ihrer Steuerberatung.
- Keine künstliche Projektgestaltung, die dem tatsächlichen Vorhaben widerspricht.
Das KI-Zentrum NRW ist keine Bescheinigungsstelle. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind FZulG, BSFZ und Finanzamt.
Was wir im Fördercheck zusätzlich prüfen
Nicht jedes Vorhaben ist Forschung und Entwicklung. Für Investitionen, Beratung oder Qualifizierung kommen andere Programme in Betracht – sie müssen meist vor Beauftragung und Projektstart beantragt werden.
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01
Investitionszuschuss
Digitalisierung, Software, Technik oder betriebliche Investition
Region, Programmziel und förderfähige Kosten prüfen
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02
Beratungsförderung
Analyse, Konzeption oder externe Beratung
Beraterzulassung und Inhalte können vorgegeben sein
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03
Förderkredit
Größere Investitions- oder Transformationsvorhaben
Hausbankprozess und Antrag vor Vorhabensbeginn
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04
Qualifizierung
Weiterbildung im Zusammenhang mit Veränderung
Zielgruppe, Anbieter und Maßnahmebedingungen prüfen
Häufige Fragen
Nein. Gefördert werden Forschung und experimentelle Entwicklung mit technischer Ungewissheit. Die Einführung einer marktüblichen Software ohne Entwicklungsrisiko kann sinnvoll sein, ist aber in der Regel nicht begünstigt. Die verbindliche Einordnung trifft die BSFZ.
Nein. Die Bescheinigung der BSFZ kann vor, während oder nach dem Vorhaben beantragt werden – sie muss nur vor dem Antrag beim Finanzamt vorliegen. Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr möglich, in dem die Kosten entstanden sind.
Bei Auftragsforschung ist der Auftraggeber anspruchsberechtigt – also Ihr Unternehmen. Förderfähig sind 70 % des Auftragsentgelts, sofern der Auftragnehmer seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat.
Die Zulage wird mit der Ertragsteuer verrechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Rest erstattet. Umsätze oder Gewinne sind keine Voraussetzung.
Wir unterstützen bei der Beschreibung des Vorhabens und liefern die technische Dokumentation. Den Antrag bei der BSFZ stellt Ihr Unternehmen, den Antrag beim Finanzamt Ihr Unternehmen oder Ihre Steuerberatung. Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten werden separat vereinbart.
Nein. Ein wirtschaftlich sinnvoller KI-Prozess sollte auch ohne Zulage begründbar sein. Die Forschungszulage kann die Entscheidung erleichtern oder einen größeren Entwicklungsschritt ermöglichen.
Planen Sie ein KI-Vorhaben?
Beschreiben Sie kurz Ziel, Prozess und geplanten Zeitraum. Wir schätzen ein, ob eine Forschungszulage in Betracht kommt und wie sich das Vorhaben sinnvoll aufbauen lässt.
Fachliche Prüfung durch einen Menschen, keine automatische Standardauswertung.