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KI-Forschungszulage · Steuerliche FuE-Förderung

Bis zu 35 % Ihrer KI-Entwicklungskosten zurück vom Finanzamt.

Mit der steuerlichen Forschungszulage fördert der Staat Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – auch die Entwicklung eigener KI-Lösungen. Unternehmen jeder Größe können sie nutzen, auch rückwirkend und im Verlustfall. Das KI-Zentrum NRW setzt Ihr KI-Vorhaben fachlich um.

Beispielrechnung · Werte ab 2026
Gemeinkostenpauschale (20 %)
54.000 €
Bemessungsgrundlage
324.000 €
Fördersatz
35 %
Forschungszulage pro Jahr 113.400 €

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Gewähr. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, entscheidet die BSFZ.

  • 35 %Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen
  • 25 %Fördersatz für große Unternehmen
  • 4,2 Mio. €maximale Zulage pro Jahr für KMU (ab 2026)
  • seit 2020auch rückwirkend für laufende und abgeschlossene Vorhaben
Kurz erklärt

Was die Forschungszulage ist

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Anders als bei klassischen Förderprogrammen gibt es keinen Wettbewerb um Fördertöpfe und keine Antragsfristen vor Projektbeginn: Wer ein begünstigtes Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben durchführt, hat einen Rechtsanspruch – auch für die Entwicklung von KI-Lösungen.

Für wen sie gilt

  • Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche.
  • Eigene Vorhaben, Auftragsforschung und Kooperationsprojekte.
  • Auch ohne Gewinn: Im Verlustfall wird die Zulage erstattet.
  • Kombinierbar mit anderen Programmen, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
Bemessungsgrundlage

Welche Kosten zählen

Aus diesen Kosten ergibt sich die Bemessungsgrundlage – ab 2026 bis zu 12 Mio. € pro Jahr. Darauf wird der Fördersatz angewendet.

  • Eigenes FuE-Personal

    Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden, soweit sie im begünstigten Vorhaben forschen oder entwickeln.

  • Auftragsforschung

    Entgelte für FuE, die Sie an Auftragnehmer mit Sitz im EWR vergeben. Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber – also Sie.

  • Wirtschaftsgüter

    Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die im Vorhaben eingesetzt werden – seit 28.03.2024.

  • Gemeinkostenpauschale

    Ab 2026 kommt eine Pauschale von 20 % auf Personal, Auftragsforschung und Wertminderung hinzu.

Abgrenzung

Wann ein KI-Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt

Entscheidend ist nicht das Schlagwort KI, sondern ob es eine technische Ungewissheit gibt, die sich nur durch systematisches Entwickeln und Erproben klären lässt.

Spricht eher dafür

  • Ein KI-Modell soll Dokumente, Zeichnungen oder Daten erkennen, für die es keine fertige Lösung gibt.
  • Ob die nötige Genauigkeit erreichbar ist, ist zu Beginn offen und wird mit Testfällen geprüft.
  • Verfahren werden kombiniert, angepasst oder neu entwickelt – etwa Regeln, OCR und Sprachmodelle.
  • Ziele, Hypothesen, Versuche und Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.

Spricht eher dagegen

  • Einführung oder Konfiguration einer marktüblichen Standardsoftware.
  • Reine Routineanpassungen ohne technisches Risiko.
  • Datenpflege, Schulung oder Betrieb einer bereits fertigen Lösung.

Die verbindliche Einordnung trifft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Ablauf

In vier Schritten zur Zulage

  1. 01

    FuE-Vorhaben beschreiben

    Ziel, technische Ungewissheit und Arbeitspakete des KI-Vorhabens werden nachvollziehbar dokumentiert.

    Gemeinsam mit uns
  2. 02

    Bescheinigung der BSFZ

    Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage – jederzeit möglich: vor, während oder nach dem Vorhaben, aber immer vor dem Finanzamt.

    Ihr Unternehmen
  3. 03

    Antrag beim Finanzamt

    Jährlich über ELSTER, bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Kosten entstanden sind.

    Sie / Steuerberatung
  4. 04

    Zulage erhalten

    Verrechnung mit der Ertragsteuer, Senkung der Vorauszahlungen oder Erstattung – auch im Verlustfall.

    Finanzamt
Rückwirkend

Auch für Vorhaben seit 2020

Die Zulage gilt für alle begünstigten Vorhaben seit dem 01.01.2020. Maßgeblich sind die Konditionen des Zeitraums, in dem die Kosten entstanden sind. Personal ist durchgehend zu 100 % förderfähig.

Quelle: Wirtschaftsministerium NRW – Steuerliche Forschungszulage. Staatliche Beihilfen je Vorhaben und Unternehmen sind einschließlich Zulage auf 15 Mio. € begrenzt.

abAuftrags­forschungWirtschafts­güterPau­schaleBMG max.Satz KMU / großZulage max.
01.01.202060 %––2 Mio. €25 % / 25 %0,5 / 0,5 Mio. €
01.07.202060 %––4 Mio. €25 % / 25 %1,0 / 1,0 Mio. €
28.03.202470 %100 %–10 Mio. €35 % / 25 %3,5 / 2,5 Mio. €
01.01.202670 %100 %20 %12 Mio. €35 % / 25 %4,2 / 3,0 Mio. €
Unsere Rolle

Förder- und Umsetzungskompetenz zusammen

Projektbeschreibung, technische Arbeitspakete und tatsächliche Umsetzung passen zusammen, wenn sie aus einer Hand kommen. Gleichzeitig bleibt die Projektentscheidung sauber getrennt: Ein Workflow wird nicht größer oder komplizierter, nur um besser in die Förderung zu passen.

  • Vorhaben strukturierenZiel, technische Ungewissheit und Arbeitspakete gemeinsam herausarbeiten.
  • KI-Entwicklung umsetzenAls Auftragnehmer entwickeln wir die Lösung – für Sie zu 70 % förderfähig.
  • Dokumentation mitliefernVersuche, Testfälle und Ergebnisse so festhalten, wie die BSFZ sie erwartet.
  • Mit Ihrer SteuerberatungZahlen und Unterlagen für den ELSTER-Antrag abgestimmt bereitstellen.
Klare Grenzen

Was wir nicht versprechen

  • Keine Förderung allein aufgrund eines KI-Schlagworts.
  • Keine Garantie für die Bescheinigung der BSFZ.
  • Keine Steuerberatung – die Antragstellung beim Finanzamt liegt bei Ihnen bzw. Ihrer Steuerberatung.
  • Keine künstliche Projektgestaltung, die dem tatsächlichen Vorhaben widerspricht.

Das KI-Zentrum NRW ist keine Bescheinigungsstelle. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind FZulG, BSFZ und Finanzamt.

Weitere Wege

Was wir im Fördercheck zusätzlich prüfen

Nicht jedes Vorhaben ist Forschung und Entwicklung. Für Investitionen, Beratung oder Qualifizierung kommen andere Programme in Betracht – sie müssen meist vor Beauftragung und Projektstart beantragt werden.

  • 01

    Investitionszuschuss

    Digitalisierung, Software, Technik oder betriebliche Investition

    Region, Programmziel und förderfähige Kosten prüfen

  • 02

    Beratungsförderung

    Analyse, Konzeption oder externe Beratung

    Beraterzulassung und Inhalte können vorgegeben sein

  • 03

    Förderkredit

    Größere Investitions- oder Transformationsvorhaben

    Hausbankprozess und Antrag vor Vorhabensbeginn

  • 04

    Qualifizierung

    Weiterbildung im Zusammenhang mit Veränderung

    Zielgruppe, Anbieter und Maßnahmebedingungen prüfen

Häufige Fragen

Planen Sie ein KI-Vorhaben?

Beschreiben Sie kurz Ziel, Prozess und geplanten Zeitraum. Wir schätzen ein, ob eine Forschungszulage in Betracht kommt und wie sich das Vorhaben sinnvoll aufbauen lässt.

Fachliche Prüfung durch einen Menschen, keine automatische Standardauswertung.